Verordnungsentwurf zu Steuerberaterplattform und beSt veröffentlicht

Am 01.01.2023 werden die Steuerberaterplattform und als deren erste Ausbaustufe das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) starten. Das Bundesfinanzministerium hat nun einen Referentenentwurf für eine Verordnung veröffentlicht, die Vorgaben zu Plattform und beSt enthält, etwa zu Einrichtung, Erstanmeldung und Zugang zum beSt sowie zur Datensicherheit.

Authentifizierung mit Nachweis der Berufsträgereigenschaft

Wie es in der Entwurfsbegründung heißt, muss die Bundessteuerberaterkammer zur elektronischen Kommunikation und elektronischen Zusammenarbeit sowie zum sicheren Austausch von Daten und Dokumenten ab dem 01.01.2023 eine Steuerberaterplattform einrichten. Über die Steuerberaterplattform solle insbesondere die Identifizierung und Authentifizierung mit Bestätigung der Berufsträgereigenschaft so durchgeführt werden können, dass sie unter anderem für die digitalen Dienstleistungen aus dem Aufgabenbereich der Steuerberaterkammern zentral und einheitlich zur Verfügung stehen. Die erste Ausbaustufe der Steuerberaterplattform solle die Einrichtung und der Betrieb eines beSt sein. Das Postfach sei ein Medium zur sicheren und authentifizierten Kommunikation im EGVP/OSCI-Verbund, den Steuerberaterinnen, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften zukünftig nutzen sollen und der eine zentrale Bedeutung haben werde.

Redaktion beck-aktuell, 30. August 2022.