Dienstag, 23.2.2021
Keine Analogleistungen für im Kirchenasyl untergetauchten Asylbewerber

Verlängert ein Asylbewerber seinen Aufenthalt im Bundesgebiet rechtsmissbräuchlich, indem er während längerer Inanspruchnahme des Kirchenasyls seinen Aufenthaltsort nicht fortlaufend bekannt gibt, stehen ihm keine höheren Asylbewerberleistungen für besondere Fälle zu. Das hat das nordrhein-westfälische Landessozialgericht in Essen als Beschwerdeinstanz in einem Eilverfahren entschieden.

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