Rechtsanwälte und Steuerberater müssen wissen, welches Dateiformat vorgeschrieben ist. Für Verfahren mit E-Akte hat sich der BFH nun dem BAG und BGH darin angeschlossen, dass eine Word-Datei nicht die Form wahrt. Ob das bei Verfahren mit Papierakte anders sein könnte, ließ er offen.
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