Montag, 2.5.2022
Verhinderung einer Wohnungsbesichtigung rechtfertigt Kündigung

Verweigern die Mieter einer Wohnung ohne ausreichenden Grund immer wieder deren Besichtigung durch die neuen Eigentümer, rechtfertigt dies die außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses. Dies hat das Amtsgericht München entschieden und zwei Mieter dazu verurteilt, aus ihrer Wohnung auszuziehen und diese an die Eigentümer herauszugeben. Das Urteil vom 26.08.2021 ist rechtskräftig (Az.: 474 C 4123/21).

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