Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat sich erstmals mit der bauordnungsrechtlichen Unzulässigkeit von Schottergärten befasst. Demnach dürfen Vorgärten nicht überwiegend aus Kiesbeeten bestehen, in denen nur einzelne Pflanzen wachsen. Das Gericht bestätigte die Rechtmäßigkeit einer entsprechenden Beseitigungsverfügung der Stadt Diepholz. Die zugrundeliegende Bauordnungsvorschrift diene dem Zweck, eine "Versteinerung der Stadt" zu verhindern.
Mehr lesenDie Eigentümerin eines Eigenjagdbezirkes im nördlichen Kreis Rendsburg-Eckernförde muss behördliche Maßnahmen zur Beseitigung des Chinesischen Muntjaks auf ihren Flächen dulden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein in Schleswig entschieden und damit in zweiter Instanz eine Anordnung des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) bestätigt.
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