Donnerstag, 1.6.2023
Kindergeld trotz Grundrente für nach Gewalttat behindertes Kind

Eine Beschädigtengrundrente, die das Opfer einer Gewalttat nach dem Opferentschädigungsgesetz bezieht, ist nicht zu den Bezügen eines volljährigen behinderten Kindes zu rechnen und steht daher der Gewährung von Kindergeld nicht entgegen. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden. Eine solche Grundrente diene in erster Linie dazu, den immateriellen Schaden abzudecken, und nicht der Sicherstellung des Lebensunterhalts des Opfers, so der BFH.

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