Donnerstag, 23.6.2022
Kein Betriebsausgabenabzug für bürgerliche Kleidung

Ein Betriebsausgabenabzug für bürgerliche Kleidung scheidet auch dann aus, wenn diese bei der Berufsausübung getragen wird. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden und selbstständigen Trauerrednern einen Abzug der Aufwendungen für die Anschaffung von schwarzen Anzügen, Blusen und Pullovern versagt.

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