Donnerstag, 30.3.2023
Keine Rückübertragung der Berliner Staatsoper Grundstücks an jüdische Unternehmen

Die früheren jüdischen Anteilseigner an der Bank des Berliner Kassenvereins haben keinen Anspruch auf anteilige Rückübertragung des nunmehr mit dem Probenzentrum der Staatsoper Berlin bebauten Grundstücks nach dem Vermögensgesetz. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Das Grundstück sei in seiner Nutzungsart erheblich verändert worden und es bestehe ein öffentliches Interesse an seiner Nutzung für den Opernbetrieb.

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