Ein Anspruch auf die Berichtigung eines Geburtsdatums im Melderegister ergibt sich aus der Datenschutz-Grundverordnung. Den Betroffenen trifft nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aber die Beweislast dafür, wann er geboren wurde. Der richtige Weg hierfür sei die Verpflichtungsklage.
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