Nach Angaben des Norddeutschen Rundfunks hat das Landgericht Hamburg zwar einige Äußerungen zur Causa Julian Reichelt in der Sendung "Reschke Fernsehen" vorläufig verboten, die zentralen Punkte der NDR-Berichterstattung in der Sendung aber als zulässig erachtet. Bei Letzteren handelt es sich laut NDR um den Vorwurf des Machtmissbrauchs durch Reichelt und Äußerungen über die Weitergabe von Informationen während des Compliance-Verfahrens.
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