NDR zu Causa Reichelt: Gericht hält Berichterstattung über Machtmissbrauch für zulässig

Nach Angaben des Norddeutschen Rundfunks hat das Landgericht Hamburg zwar einige Äußerungen zur Causa Julian Reichelt in der Sendung "Reschke Fernsehen" vorläufig verboten, die zentralen Punkte der NDR-Berichterstattung in der Sendung aber als zulässig erachtet. Bei Letzteren handelt es sich laut NDR um den Vorwurf des Machtmissbrauchs durch Reichelt und Äußerungen über die Weitergabe von Informationen während des Compliance-Verfahrens. 

NDR: Vorwurf des Machtmissbrauchs laut LG zulässig

Reichelt war laut NDR gegen etliche Äußerungen in der Sendung "Reschke Fernsehen" vom 16.02.2023 presserechtlich vorgegangen. "Die Verdachtsäußerung, der Antragsteller habe diverse Affären mit Mitarbeiterinnen gehabt, ist zulässig", heißt es dem NDR zufolge im Beschluss des Gerichts. Auch für den Vorwurf von "Amts- und Machtmissbrauch" habe das Gericht in ausreichendem Maße Anknüpfungstatsachen gesehen, so der NDR. Die Rundfunkanstalt dürfe nach eigenen Angaben auch weiterhin darüber berichten, dass Julian Reichelt seine Machtposition als Chefredakteur eingesetzt habe, um vor allem Praktikantinnen und Volontärinnen nahe zu kommen.

NDR: Äußerungen über Reichelts Informationszugang laut LG ebenfalls zulässig

Zudem bestätigt das LG laut NDR erstmals, dass die Äußerung "Julian Reichelt hatte schon während des Verfahrens gegen ihn Zugang zu Informationen, die er nie hätte haben dürfen", nicht zu untersagen sei. Dem NDR zufolge ist die Darstellung des Reichelt-Anwalts Ben Irle, der davon spreche, dass das LG Hamburg angeblich den "frei erfundenen Vorwurf des Machtmissbrauchs" untersagt habe, mithin unwahr. Die Rundfunkanstalt hatte nach eigenen Angaben dem LG zahlreiche Eidesstattliche Versicherungen sowie weitere Belege vorgelegt, um die Berichterstattung zu belegen. Richtig sei, dass einige Äußerungen in der Sendung "Reschke Fernsehen" vorläufig verboten worden seien, räumt der NDR ein. Der LG-Beschluss sei ihm noch nicht formal zugestellt worden. Der NDR werde Widerspruch dagegen einlegen, kündigte er an.

Redaktion beck-aktuell, 3. Mai 2023.