Eine Wanderin war mit einer Online-Bekanntschaft zu einer Bergtour im Karwendel aufgebrochen. Als sie per Hubschrauber gerettet werden musste, wollte sie die für den Einsatz gezahlten Kosten von ihrem bergerfahreneren Begleiter erstattet haben. Das OLG München sah dafür keine Grundlage.
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