Donnerstag, 25.11.2021
Schadensersatz nach (auch vorteilhaftem!) Beratungsfehler

Bei der Bezifferung eines Schadensersatzanspruchs gegen eine Steuerberatungsfirma ist laut Bundesgerichtshof zunächst die tatsächliche – durch einen Beratungsfehler entstandene – Vermögenslage des Geschädigten mit der hypothetischen Vermögenslage ohne Fehler zu vergleichen. Diesem Schaden wird der Vorteil durch die falsche Beratung entgegengehalten. Sodann ist ein Mitverschulden des Geschädigten zu prüfen. 

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