Donnerstag, 22.7.2021
Verdeckte Aufsichtsratsvergütung durch Beratervertrag

Wer im Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft sitzt, muss diesem auch Beraterverträge der eigenen Firma vorlegen, die sie mit der AG schließt. Ohne Zustimmung des Kontrollgremiums müssen die Honorare an die AG zurückgezahlt werden. Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung zur verdeckten Vergütung der Aufsichtsräte erstmalig auf gesetzliche Vertreter der Beraterfirmen erstreckt.

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