Beitragsbescheide der Industrie- und Handelskammer Düsseldorf (IHK) für die Jahre 2014 und 2015 sind weiterhin wegen fehlerhafter Rücklagenbildung in der Wirtschaftsplanung rechtswidrig. Die rückwirkende Änderung der Wirtschaftssatzungen durch die IHK-Vollversammlung führe nicht zu einer Heilung, so das Verwaltungsgericht Düsseldorf, das Klagen zweier gesetzlicher IHK-Mitglieder stattgab.
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