Donnerstag, 10.4.2025
Beigeordneten-Wahl: Vorab-Willensbildung im Gemeinderat zulässig

Bei der Wahl eines Beigeordneten durch den Gemeinderat muss das Bewerbungsverfahren chancengleich ausgestaltet sein. Das allerdings schließt nicht aus, dass der Gemeinderat sich vorab einen Willen bildet – solange dieser auf (kommunal-)politischen Erwägungen beruht.

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