Der Bundespräsident muss der Presse keine Auskunft über seine Begnadigungspraxis geben. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin unter anderem unter Verweis darauf entschieden, dass der Bundespräsident schon keine Behörde im Sinne des Presserechts und damit keine auskunftspflichtige Stelle sei. Gegen das Urteil kann aber noch Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
Mehr lesen