Das BKA-Gesetz gibt dem Bundeskriminalamt weitreichende Befugnisse zur Bekämpfung von Terror und organisierter Kriminalität. Nun muss das Gesetz erneut nachgebessert werden. Das BVerfG hat zwei BKA-Befugnisse zur Datenerhebung und -speicherung als teilweise verfassungswidrig beanstandet.
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