Freitag, 8.1.2021
Attest für Maskenpflicht-Befreiung muss vorerst keine Diagnose mehr beinhalten

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Regelung der 3. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg betreffend das Attest für eine Befreiung von der Maskenpflicht teilweise vorläufig außer Vollzug gesetzt. Aus datenschutzrechtlichen Gründen könne die Pflicht zur Offenbarung der Diagnose in dem Attest vorerst nicht aufrechterhalten werden. Keine Einwände bestünden dagegen in Bezug auf die Pflicht zur Vorlage des Originalattestes.

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