Mittwoch, 13.12.2023
SGB-II-Leistungen: Keine Nullfeststellung nach Obliegenheitsverletzung des Ex-Partners
Obliegenheitsverletzungen können im Fall einer gescheiterten Bedarfsgemeinschaft bei der abschließenden Feststellung des Leistungsanspruchs nur zu Lasten dessen gehen, dem die Verletzung zuzurechnen ist. Das entschied das BSG in einem Fall, in dem ein Ehemann und Vater keine Einkommensbelege vorgelegt hatte. Mehr lesen