Donnerstag, 7.4.2022
Beamtengewerkschaften mit Eilantrag gegen Bayerisches Lobbyregistergesetz erfolglos

Die Vorschriften des Bayerischen Lobbyregistergesetzes bleiben vorerst ausnahmslos gegenüber den sogenannten Beamtengewerkschaften anwendbar, die im Bayerischen Beamtenbund e. V. organisiert sind. Die Beamtengewerkschaften, die sich unter anderem in Bezug auf die Registrierpflicht gegenüber Angestelltengewerkschaften benachteiligt sehen, scheiterten mit ihrem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in einem Popularklageverfahren vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof.

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