Die aus dem Dienstverhältnis mit den USA stammenden Einnahmen von US-Soldaten, die in Deutschland stationiert sind, unterliegen nicht der inländischen Besteuerung. Dies hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz mit einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil in Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung klargestellt. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Das Gericht hat die Revision zugelassen.
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