Sie wehrten sich gegen einen Parlamentsbeschluss aus dem Jahr 2019, doch das BVerwG verweist Anhänger der Israel-Boykott-Kampagne BDS an die Verfassungsgerichte. Weil hier überwiegend Verfassungsnormen auszulegen seien, sei der Verwaltungsrechtsweg nicht eröffnet.
Mehr lesenAnhänger der Israel-Boykott-Kampagne BDS sind im Streit um einen Beschluss des Deutschen Bundestags auch in der Berufungsinstanz gescheitert. Anders als die Vorinstanz nahm das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg aber eine verfassungsrechtliche Streitigkeit an, sodass die Verwaltungsgerichte schon nicht zuständig, sondern eine Überprüfung dem Bundesverfassungsgericht vorbehalten sei. Das OVG hat allerdings die Revision zugelassen.
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