Donnerstag, 17.9.2020
Gesetzgeber durfte Sozialkassenverfahren im Baugewerbe rückwirkend "reparieren"

Der Gesetzgeber durfte das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe rückwirkend "reparieren", nachdem das Bundesarbeitsgericht mehrere Allgemeinverbindlicherklärungen des einschlägigen Tarifvertrags für unwirksam erklärt hatte. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die echte Rückwirkung sei hier verfassungsrechtlich gerechtfertigt, denn die betroffenen Unternehmen hätten nicht darauf vertrauen können, keine Beiträge zu den Sozialkassen leisten zu müssen.

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