Die Kostenprivilegierung für die Übertragung landwirtschaftlicher Familienbetriebe greift laut BGH auch bei Verpachtung ein, falls der Pächter ein naher Angehöriger des Erwerbers ist und der Hof gemeinsam bewirtschaftet wird. Die Fortführung von Familienbetrieben solle erleichtert werden.
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