Der US-Verlag DC Comics darf das Batman-Logo, eine schwarze Fledermaus in einem hellen Oval, weiterhin ausschließlich für seine Produkte nutzen. Das Gericht der Europäischen Union hat die Klage einer Firma aus Italien auf Nichtigerklärung der für den Verlag eingetragenen Unionsmarke abgewiesen. Die Unionsmarke habe ausreichend Unterscheidungskraft.
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