Um das gewerbesteuerliche Bankenprivilegs für sich in Anspruch nehmen zu können, muss eine Gesellschaft mit mehreren Betätigungsfeldern nachweisen, dass die Aktivposten aus Bankgeschäften und dem Erwerb von Geldforderungen die Aktivposten aus anderen Geschäften überwiegen. Auf den Umsatz kommt es laut BFH nicht an.
Mehr lesenDer Zuordnung einer Darlehensforderung zu den Aktiva aus Bankgeschäften im Sinn des § 19 Abs. 2 GewStDV steht es entgegen, wenn der Darlehensnehmer an den Darlehensgeber Zins- oder Tilgungsleistungen nur dann zu erbringen hat, wenn er zuvor einen anderen Gläubiger vollständig und endgültig befriedigt hat. Dies hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg zur Anwendung des sogenannten Bankenprivilegs entschieden.
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