Donnerstag, 30.7.2020
Kein Vorsteuerabzug für Badrenovierung im vermieteten Home-Office

Vermietet ein Arbeitnehmer eine Einliegerwohnung als Home-Office an seinen Arbeitgeber für dessen unternehmerische Zwecke, kann er grundsätzlich die ihm für Renovierungsaufwendungen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer steuermindernd geltend machen. Dies gilt auch für Aufwendungen zur Renovierung eines Sanitärraums, nicht aber für die eines voll ausgestatteten Badezimmers, entschied der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 07.05.2020.

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