Montag, 8.8.2022
Automatische Kennzeichenerfassung auf BAB 11 von 2017 bis 2021 war rechtswidrig

Die automatische Kennzeichenerfassung (KESY) auf der BAB 11 in Brandenburg zwischen 2017 und Ende Juni 2021 war rechtswidrig. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt an der Oder hervor. Für die damalige heimliche Erfassung und Vorratsspeicherung der Kennzeichen sämtlicher Verkehrsteilnehmer zu Strafverfolgungszwecken habe es keine Rechtsgrundlage gegeben.

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