Mittwoch, 9.11.2022
DAV kritisiert Überlegungen zu Ausweitung des Strafbefehlsverfahrens

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) kritisiert vor dem Hintergrund der anstehenden Justizministerkonferenz (JuMiKo) Überlegungen zur Ausweitung des Strafbefehlsverfahrens. Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren auf Bewährung sollen danach künftig ohne Hauptverhandlung "per Post" verhängt werden können. Wie der DAV am Mittwoch mitteilte, befürchtet er schwere Nachteile für Beschuldigte. Auch der Entlastungseffekt für die Justiz sei mindestens fraglich.

Mehr lesen