Montag, 2.8.2021
Keine Anwaltshaftung bei umfassender Belehrung über Aussichtslosigkeit eines Rechtsmittels

Hat ein Rechtsanwalt seinen Mandanten nach einem gerichtlich erteilten Hinweis über die beabsichtigte Zurückweisung des eingelegten Rechtsmittels umfassend über die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels belehrt, so haftet er nicht für Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass der Mandant dennoch an dem Rechtsmittel festhalten will. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt am Main entschieden.

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