Dienstag, 13.4.2021
Arbeitsvertragliche Ausschlussklausel auf "Verfall aller Ansprüche" ist unwirksam

Eine pauschale Klausel, nach der alle Ansprüche aus einem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht binnen bestimmter Fristen eingeklagt werden, erfasst auch Ansprüche aus vorsätzlicher Vertragsverletzung und aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden und ist damit von seiner bisherigen Rechtsprechung abgewichen. Die Klausel sei aber nichtig.

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