Drei Wirtschaftsprüfer von EY hatten bislang im Wirecard-Untersuchungsausschuss mit Verweis auf ihre Stellung als Berufsgeheimnisträger die Aussage verweigert. Ihnen waren dafür Ordnungsgelder aufgebrummt worden. Diese müssen sie nun nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs mangels Verschulden nicht zahlen. Stattdessen sollen sie am 19.03.2021 im Ausschuss aussagen.
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