EY-Wirtschaftsprüfer können im Wirecard-Untersuchungsausschuss aussagen

Drei Wirtschaftsprüfer von EY hatten bislang im Wirecard-Untersuchungsausschuss mit Verweis auf ihre Stellung als Berufsgeheimnisträger die Aussage verweigert. Ihnen waren dafür Ordnungsgelder aufgebrummt worden. Diese müssen sie nun nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs mangels Verschulden nicht zahlen. Stattdessen sollen sie am 19.03.2021 im Ausschuss aussagen. 

Wirtschaftsprüfer verweigerten Aussagen

EY hatte die Wirecard-Bilanzen von 2009 bis 2018 geprüft und abgesegnet, lediglich für den Abschluss 2019 verweigerte die Gesellschaft das Testat. Laut Münchner Staatsanwaltschaft waren die Bilanzen des Zahldienstleisters aber spätestens seit 2015 manipuliert. EY ist nun mit dem Vorwurf konfrontiert, nicht genau genug geprüft zu haben und dem Schwindel aufgesessen zu sein. Nachdem die drei Zeugen ihr Zeugnis vor dem Untersuchungsausschuss zu dem Komplex "Wirecard" verweigerten, wurden Ordnungsgelder gegen sie verhängt. Sie hatten ihr Zeugnis mit der Begründung verweigert, sie unterlägen als Berufsgeheimnisträger einer Verschwiegenheitspflicht. Für eine Entbindung hiervon reichten die Entbindungserklärungen eines Insolvenzverwalters und des aktuellen Vorstands der Wirecard-AG nicht aus.

Kein Verschulden der Zeugen wegen unklarer Rechtslage

Der Dritte Strafsenat hat die Ordnungsgeldbeschlüsse nun aufgehoben. Er hat entschieden, dass in der Sache zwar ausreichende Entbindungserklärungen vorlagen und die Zeugen daher das Zeugnis nicht verweigern durften. Allerdings hätten die Ordnungsgelder im Ergebnis deshalb keinen Bestand, weil ein Verschulden der Zeugen nicht festzustellen gewesen sei. Hierfür sei insbesondere von Bedeutung gewesen, dass eine höchstrichterliche Entscheidung zu der maßgeblichen Rechtsfrage gefehlt habe und mehrere Oberlandesgerichte dazu unterschiedliche Auffassungen vertreten hätten.

Nur Auftraggeber kann von Verschwiegenheitspflicht entbinden

Grundsätzlich seien diejenigen Personen befugt, einen Berufsgeheimnisträger von seiner Verschwiegenheitspflicht zu entbinden, die zu jenem in einer geschützten Vertrauensbeziehung stehen. Hierunter fielen im Rahmen eines Mandatsverhältnisses mit einem Wirtschaftsprüfer regelmäßig nur der oder die Auftraggeber. Handele es sich hierbei um eine juristische Person, könnten für diese diejenigen die Entbindungserklärung abgeben, die zu ihrer Vertretung zum Zeitpunkt der Zeugenaussage berufen seien. Sei über das Vermögen der juristischen Person das Insolvenzverfahren eröffnet und ein Insolvenzverwalter bestellt worden, sei dieser berechtigt, soweit das Vertrauensverhältnis Angelegenheiten der Insolvenzmasse betreffe.

Aussagen der Prüfer nun im März möglich

"Wir haben immer betont, dass wir zur Aufklärung der Sachverhalte im Fall Wirecard beitragen, dafür aber eine rechtssichere und wirksame Entbindung von unserer Verschwiegenheitsverpflichtung benötigen", erklärte EY. Auch die Akten, die EY dem Untersuchungsausschuss bisher versiegelt übergeben habe, sind nun für die Abgeordneten einsehbar. Der SPD-Obmann im Ausschuss, Jens Zimmermann, erklärte, er erwarte nun ein "Ende des Mauerns der verantwortlichen Wirtschaftsprüfer". "Jetzt können die Wirtschaftsprüfer sich nicht mehr hinter der Mauer des Schweigens verstecken", betonte auch seine Kollegin Cansel Kiziltepe (SPD). Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur sollen die drei Zeugen voraussichtlich für den 19.03.2021 erneut geladen werden.

BGH, Beschluss vom 27.01.2021 - StB 43/20

Redaktion beck-aktuell, 12. Februar 2021 (ergänzt durch Material der dpa).