Mittwoch, 22.7.2020

Die Anerkennung einer texanischen Erwachsenenadoption in Adelskreisen hat jetzt den Bundesgerichtshof beschäftigt. Zur Klärung, ob hier das deutsche Adoptionsrecht umgangen werden sollte, hat er den Fall an das Kammergericht zurückverwiesen. Mit dem Beschluss vom 27.05.2020 stärkte das oberste Zivilgericht die Verfahrensrechte der leiblichen Kinder bei Auslandsadoptionen.

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