Donnerstag, 11.5.2023
Ausgleichspflicht für Flugannullierung nach unerwartetem Tod des Kopiloten

Die Annullierung eines Fluges wegen des unerwarteten Todes des Kopiloten befreit das Luftfahrtunternehmen nicht von seiner Ausgleichspflicht gegenüber den Fluggästen. Ein solcher Fall stelle keinen "außergewöhnlichen Umstand" dar, sondern sei – wie jede unerwartete Krankheit eines unverzichtbaren Besatzungsmitglieds – Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit des Luftfahrtunternehmens, entschied der Gerichtshof der Europäischen Union.

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