Montag, 19.12.2022
Kölner Ausgangsbeschränkung im Frühjahr 2021 war rechtens

Die Stadt Köln durfte im Frühjahr 2021 zur Pandemiebekämpfung eine nächtliche Ausgangsbeschränkung anordnen. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden. Es begründete seine Entscheidung mit dem damaligen kontinuierlichen Anstieg der Inzidenzzahlen und wies die Klage eines Kölner Bürgers ab.

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