Donnerstag, 7.12.2023
Polizei fährt über Rot: Augenblicksversagen

Nach einem Amok-Alarm an einer Schule fuhr ein Polizeiwagen über eine rote Ampel und verursachte einen Unfall. Bezahlen muss der Beamte den entstandenen Schaden aber nicht. Das VG Stuttgart stellte auf die besondere Stresssituation ab und bejahte ein "Augenblicksversagen".

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