Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat die Abberufung eines früheren Betriebsratsvorsitzenden bei SAP aus dem Aufsichtsrat des Softwareunternehmens bestätigt. Er hatte im Rahmen einer internen Untersuchung gegen einen Betriebsratskollegen E-Mails manipuliert und gelöscht. Sein Arbeitsverhältnis war bereits vor der Abberufung außerordentlich gekündigt worden.
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