Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wird vorzeitig aufgehoben. Dies hat die Bundesregierung am Mittwoch beschlossen. Wie das Bundesarbeitsministerium mitteilte, werde die Verordnung zeitgleich mit der Maskenpflicht im Personenfernverkehr zum 02.02.2023 aufgehoben. In Einrichtungen der medizinischen Versorgung und Pflege seien allerdings weiterhin corona-spezifische Regelungen des Infektionsschutzgesetzes zu beachten.
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