Montag, 21.3.2022
Boateng muss Chirurgen nach Auffahrunfall kein Schmerzensgeld leisten

Ein Schönheitschirurg ist mit seiner Klage gegen den Fußballspieler Jérôme Boateng wegen eines Auffahrunfalls ganz überwiegend gescheitert. Bei einem Streitwert von rund 50.000 Euro hat das Landgericht München Idem Kläger nur etwa 4.500 Euro für die Reparatur seines Pkws sowie ein Ersatzfahrzeug und vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten zugesprochen. Verdienstausfall und Schmerzensgeld wegen einer von ihm vorgetragenen Sensibilitätsstörung seiner rechten Hand und einer HWS-Distorsion erhielt der Kläger nicht.

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