Mittwoch, 29.9.2021
"Sittliche Rechtfertigung" der Adoption eines volljährigen Asylsuchenden

Für eine Erwachsenenadoption muss eine "sittliche Rechtfertigung" bestehen. Laut Bundesgerichtshof soll diese Einschränkung in erster Linie missbräuchliche Adoptionen verhindern. Ein solcher Fall liege vor, wenn der Verdacht bestehe, dass primär die Rückführung eines Asylsuchenden in seine Heimat verhindert werden solle. Die Karlsruher Richter betonten zusätzlich die Notwendigkeit, die Identität von Adoptionswilligen zu klären.

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