Donnerstag, 18.8.2022
Polizei darf Handy nach Audioaufnahme von Personenkontrolle sicherstellen

Wer während einer Polizeikontrolle Audioaufnahmen mit dem Smartphone fertigt, auf denen die Personalienfeststellung anderer Personen zu hören ist, legt den Anfangsverdacht für eine Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes gemäß § 201 Abs. 1 Nr. 1 StGB. Das hat das Oberlandesgericht Zweibrücken entschieden und die Revision einer Frau gegen die Verurteilung wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte verworfen. Die Sicherstellung des Smartphones sei rechtmäßig gewesen, so das Gericht.

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