Audi hat sich erfolgreich dagegen gewehrt, dass ein polnischer Händler Kühlergrills mit einem Element verkauft, dessen Form der Audi-Marke ähnelt und das für die Anbringung des Audi-Emblems gedacht ist. Eine in der EU bekannte Marke genießt laut EuGH verstärkten Schutz.
Mehr lesen