Donnerstag, 25.1.2024
Polnischer Händler darf keine nachgeahmten Audi-Kühlergrills verkaufen

Audi hat sich erfolgreich dagegen gewehrt, dass ein polnischer Händler Kühlergrills mit einem Element verkauft, dessen Form der Audi-Marke ähnelt und das für die Anbringung des Audi-Emblems gedacht ist. Eine in der EU bekannte Marke genießt laut EuGH verstärkten Schutz.

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