Es bleibt dabei: Die Audi AG muss vier Käufern eines Pkw mit dem manipulierten VW-Motor des Typs EA 189 Schadenersatz leisten. Der Bundesgerichtshof hat die entsprechenden Entscheidungen der Vorinstanzen, die von einem sittenwidrigen Verhalten Audis ausgegangen waren, bestätigt. Wenigstens ein an der Entscheidung über den Einsatz des Motors in den Audi-Fahrzeugen beteiligter Repräsentant der Audi AG habe von der evident unzulässigen "Umschaltlogik" gewusst.
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