Bei Verkauf eines Kommanditanteils, der mit einer atypischen Unterbeteiligung belastet ist, unterliegt der Veräußerungsgewinn nur insoweit der Gewerbesteuer, als er auf den belasteten Anteil entfällt. Im Hinblick auf den unbelasteten Anteil bleibe er dagegen steuerfrei, entschied das Finanzgericht Münster.
Mehr lesen