Donnerstag, 16.11.2023
Kein abgeleiteter Flüchtlingsschutz von in Deutschland geborenem Kind

Einem in Deutschland geborenen Mädchen, dem bei Abschiebung nach Somalia - dem Geburtsort seiner Eltern - eine Genitalverstümmelung droht, wurde die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt. Seinen Eltern und Geschwistern steht deshalb laut BVerwG aber kein abgeleitetes Flüchtlingsrecht zu.

Mehr lesen