Dienstag, 12.4.2022
Arbeitsteilung in zahnärztlicher Gemeinschaftspraxis kann zu Gewerbebetrieb führen

Eine Gemeinschaftspraxis von Zahnärzten ist insgesamt als steuerpflichtiger Gewerbebetrieb einzustufen, wenn einer der Ärzte für die Organisation, Verwaltung und Leitung der Praxis zuständig ist und nur noch in geringem Umfang eigene zahnärztliche Beratungs- und Behandlungsleistungen am Patienten erbringt. Dies hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 16.09.2021 entschieden.

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