Es bleibt dabei: Die niederländische Versandapotheke DocMorris darf in Deutschland keine Arzneimittel über Automaten abgeben. Der Bundesgerichtshof hat mit Beschlüssen vom 30.04.2020 mehrere Nichtzulassungsbeschwerden der Versandapotheke zurückgewiesen. Die Arzneimittelsicherheit sei durch dieses Vertriebsmodell nicht gewährleistet.
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