Freitag, 3.12.2021
Teil-Vorbehaltsurteil bei Aufrechnung erlaubt

Das Vorbehaltsurteil ist ein effektives Instrument, um die Titulierung fälliger Forderungen zu beschleunigen, wenn Gegenforderungen aus dem selben Rechtsverhältnis geltend gemacht werden. Der Bundesgerichtshof hält es auch dann für zulässig, wenn der Gegner nicht nur aufrechnet, sondern im Rahmen einer Widerklage etwas verlangt, das über die Klageforderung hinausgeht. Bestehe keine Gefahr, dass die Rechtsgrundlage beider Forderungen im Nachverfahren widersprüchlich beurteilt wird, sei ein Vorbehaltsurteil zulässig.

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